Erinnerung: Keine Annahme von Papiermeldungen!
Ab dem 1. Januar 2026 sind Meldungen an das KR-LSA nur noch in elektronischer Form zulässig. Die bisherige Übermittlung per Papier oder PDF endete mit dem Jahr 2025. Als Unterstützung bietet das KR-LSA ein kostenfreies, webbasiertes Meldeportal an.
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